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1312. Juli 5. Reichenbach.

fer. IV p. Pet. et Pauli.

Goswin, der Schreiber, Bürger in Reichenbach, vermacht mit Zustimmung seiner Gattin und aller seiner rechten und Stiefkinder den Söhnen seiner Tochter Katharina, Johann und Peter zu Erbrecht eine von seinen 8 Hufen, welche bei der Stadt Reichenbach auf das Dorf Pilavia (Peilau) zu liegen, mit der Einschränkung, dass diese Hufe zu seinen Lebzeiten in seinem unumschränkten Besitz bleibt, sodass er dieselbe wie seine übrigen Güter, wenn die Noth es fordert, oder wenn er die Stadt verlässt, nach seinem Belieben verkaufen darf. Nach seinem Tode soll die Grossmutter als senior puerorum mit der letzteren Schwestermann Johann, (Sohn des) Luthard, die Hufe bis zu ihrer Enkel Grossjährigkeit verwalten und dieselbe auch für einen entsprechenden Preis verkaufen dürfen.

Z.: der Erbvogt Hermann und sein Untervogt Johann mit den Schöffen der Stadt Reichenhach Heinrich vom Hof (de curia), Hermann Jungynne, Albert Hesseler, Peter der Böttcher, Konrad de Gutwini villa (Güttmannsdorf), Ge(r)hard der Schlächter und Hermann v. Fulmansdorff (Volkmannsdorf Kr. Neisse?); (ferner) Cristan an der Ecke (in acie) und Johann der Schreiber secundum ordinem.


Kopialbuch des XV. Jahrh. des Johanniterhospitals in Neisse, jetzt im Bresl. Staatsarch. D 261 fol. 103; laut Text hingen an der Urk. die Siegel des Erbvogtes Hermann und der Stadt Reichenbach.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.